Die CDU- Ratsfraktion fordert Abstimmung der Schulentwicklungspläne

14.02.2013
Pressemitteilung

Die CDU- Ratsfraktion fordert eine Abstimmung der Schulentwicklungspläne des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg sowie der jeweiligen Aufnahmekapazitäten, um Qualität und Vielfalt im Schulangebot gewährleisten zu können. Zur Begründung führt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Swetlana Krätzschmar, aus:

1.    Ein möglichst vielfältiges und zugleich den demographischen Gegebenheiten angepasstes Schulangebot erfordert eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung zwischen Stadt und Kreis. Eine gemäß §51 des Schulgesetzes angeordnete Abstimmung der Schulentwicklungspläne des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg ist jedoch nicht erfolgt. Auf eine solche Abstimmung kann aus Sicht der Stadt Flensburg keinesfalls verzichtet werden. Die Verwaltung hat in Schreiben vom 14.09.2011 und vom 18.09.2012 das Angebot, die Schulentwicklungsplanung abzustimmen, dargestellt. Diese Abstimmung wird von Handewitt verweigert. Aufnahmekapazitäten müssen aber auch über Kreis- und Stadtgrenzen aufeinander abgestimmt sein, um sowohl Qualität und Vielfalt zu gewährleisten als auch die knappen öffentlichen Finanzmittel effizient in der Schulentwicklungsplanung einsetzen zu können.

2.    Die CDU-Fraktion hat deshalb den Antrag gestellt, Widerspruch gegen den zu erwartenden Bescheid zur Einrichtung einer Oberstufe an der Gemeinschaftsschule in Handewitt einzulegen.
Eine Absichtserklärung des Bildungsministeriums vom 17.12., den Antrag auf die Einrichtung einer Oberstufe in Handewitt zu genehmigen, liegt vor und der zu erwartenden Bescheid wirkt als belastender Verwaltungsakt gegen die Stadt Flensburg, so dass der Stadt Flensburg ein Drittanfechtungsrecht zusteht. In der Änderung des Schulgesetzes vom 12.2012 §43  Absatz a. und b). P.2 heißt es: Eine Gemeinschaftsschule kann eine gymnasiale Oberstufe bekommen, wenn infolge der Erweiterung um die Oberstufe der Bestand einer allgemeinbildenden Schule mit Oberstufe nicht gefährdet ist. Warum sollen wir auf das Recht, die Interessen der Stadt Flensburg gelten zu machen, verzichten?

3.    Die Begründung für die Einrichtung einer Oberstufe in Handewitt ist es angeblich, mehr jungen Menschen als bisher zu einem höheren Bildungsabschluss zu verhelfen. Ist das BM der Überzeugung, dass junge Menschen aus Handewitt derzeit (z.Z. 386 in den Oberstufen Flensburger Schulen) und in der Vergangenheit daran gehindert werden bzw. wurden, einen höheren Bildungsabschluss zu erlangen? Ist das BM der Meinung, dass eine Entfernung von nur 9 km ein unüberwindliches Hindernis ist, einen von derzeit 166 freien Plätzen an Gymnasien und den Oberstufen der Gemeinschaftsschulen sowie an drei Beruflichen Schulen in Flensburg zum Zwecke eines höheren Bildungsabschluss in Anspruch zu nehmen? Die Stadt Flensburg hat einen Anspruch auf Beantwortung dieser Fragen durch das BM.

4.    Am 25.11.2012 hat der BA den Beschluss zum „Regionalen Schulfrieden“ einstimmig beschlossen. Ziel des „Regionalen Schulfriedens“ ist die Entwicklung von Schulangeboten, die dem Anspruch von Qualität und Vielfalt gerecht werden und den Bedarfen aller Beteiligten entsprechen.

5.    Bestmögliche Bildungschancen und damit bestmögliche Lebenschancen für alle Kinder und Jugendlichen anzustreben ist als Aufgabe kommunaler Selbstverwaltung das legitime Recht jeder Gemeinde. Qualität und Vielfalt im schulischen Bildungsangebot für die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler vorzuhalten unabhängig davon, aus welcher Gemeinde die Schülerinnen und Schüler kommen, ist ein wesentliches Ziel der Schulpolitik der Stadt Flensburg. Der Kooperationsvertrag zwischen dem RBZ Eckener Schule und der Zentralschule Harrislee ein neues Oberstufenprofil regenerative Energie einzurichten beweist das.