TBZ muss Straßenerhaltungsmittel innovativ einsetzen!

10.03.2011

Zu ergänzenden Zahlungen des Landes für die kommunale Straßenerhaltung und -unterhaltung erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Arne Rüstemeier:
TBZ muss Straßenerhaltungsmittel innovativ einsetzen!

Das Land habe seine Förderquote für die Straßenerhaltung um die Hälfte auf 75% angehoben. Was wie ein Tropfen auf den heißen Stein wirkt, entspannt tatsächlich die prekäre Lage in Flensburg. Die vom Land zusätzlich bereit gestellten Mittel kommen direkt Projekten zugute, die unser TBZ sonst in diesem Jahr nicht hätte umsetzen können. Die Darstellung des TBZ sei ihm zu reaktiv und pessimistisch, so Rüstemeier:
„Hier geht es um eine zusätzliche Förderung deutlich über das gesetzliche Maß hinaus. Das ist zwar nach diesem Winter auch erforderlich, angesichts der Haushaltslage des Landes  aber keine Selbstverständlichkeit.“ Dass sich die Ausgaben für den Straßenerhalt in Flensburg „am unteren Ende des Skala“ bewegten, sei einer Entscheidung der Ratsversammlung über die Ausstattung des Sondervermögens Infrastruktur zuzuschreiben.
„Hier hat sich die Ratsversammlung bewusst für mehr Leistungsspielraum anderer Bereiche ausgesprochen. Das TBZ ist gefordert, die Mittel sinnvoll für die Straßenerhaltung einzusetzen. Innovative Methoden wie z. B. die Deckenerneuerung mit direktem Recycling des Altbelags gibt es bereits. In Flensburg werden die Straßen aber noch nach Jahrzehnte alten Methoden geflickt. Statt sich über die Finanzausstattung zu beklagen, sollte das TBZ innovative Technologien einsetzen, um die Straßen mit den vorhandenen Mitteln in Ordnung zu bringen,“ so Rüstemeier abschließend.