Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Im Januar 2022 haben wir einstimmig beschlossen, die Geschichte der Sinti und
Roma in Schleswig-Holstein, und insbesondere Verfolgung und Vertreibung im
Nationalsozialismus und deren Folgen, wissenschaftlich aufzuarbeiten. Als Beirat
haben wir diesen Prozess eng begleitet.
Ich danke an dieser Stelle allen Mitgliedern des Beirates für die vertrauensvolle
Zusammenarbeit und natürlich den Wissenschaftlern Prof. Dr. Marc Buggeln, Dr.
Sebastian Lotte-Kusche und Melanie Richter-Oertel und ihrem 12-köpfigen Team von
der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History der EuropaUniversität Flensburg für ihre grandiose Arbeit.
Der Bericht umfasst 541 Seiten, es wurden ca. 20.000 Akten systematisch
ausgewertet, Interviews mit den Nachfahren der Verfolgten geführt und die Rolle der
Polizei und Behörden sowie die Presseberichterstattung untersucht.
Die Studie schließt eine wichtige Lücke in der Geschichte des Landes SchleswigHolstein. Die Geschichte der autochthonen Minderheit der Sinti und Roma wird seit
dem 15. Jahrhundert dargelegt. Forschungsschwerpunkt war die systematische
Verfolgung der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein durch das NS-Regime und die
Wiedergutmachungsprozesse.
Mehr als die Hälfte der damals ca. 500 in Schleswig-Holstein lebenden Sinti und
Roma wurden am 20. Mai 1940 nach Polen deportiert, wo sie unter unerträglichen
Zuständen in Belzec Panzergräben ausheben mussten und später in Ghettos und
KZs gezwungen wurden. 35 bis 45 Prozent der deportierten Schleswig-Holsteiner
starben in den vier Jahren in der sogenannten Todeszone im Generalgouvernement.
Von 193 Sinti und Roma ist das Schicksal ungeklärt.
In jeder Familie hat es Todesopfer gegeben. Die Forschung geht aktuell davon aus,
dass im Nationalsozialismus etwa 70 Prozent der deutschen Sinti und Roma ermordet
wurden.
Für die in der Studie betrachteten schleswig-holsteinischen Sinti und Roma konnten
massive Verfolgungen in der NS-Zeit, Benachteiligungen und fortdauernder
Rassismus in der Nachkriegszeit, aber auch widerständiger Mut, soziale Not und
unbändiger Überlebenswille der Minderheitenangehörigen herausgearbeitet und an
vielen Einzelbeispielen erzählt werden. In dieser empirischen Tiefe gibt es dies
bislang für kein anderes Flächenland.
Die systematische Sichtung der Wissenschaftler von über 20.000 Akten, die Analyse
und Erfassung der Akten und Einzelschicksale, die die Angehörige der Sinti und
Roma betreffen in einer eigens erstellten Datenbank, die Personenzentrierte
Auswertung, die Interviews mit Angehörigen der Minderheit, die umfangreiche
Presseanalyse, die ergab, dass in 80 Prozent der Artikel die Minderheit kriminalisiert
darstellt wird, die gute Datenlage auch zu ostpreußischen Sinti und Roma, die nach
Schleswig-Holstein vertrieben wurden - Sie bilden ein wichtiges Fundament für
weitere Forschungsarbeiten von Studierenden, Doktoranden und Wissenschaftlern.
Der Forschungsauftrag des Landes hat damit eine nachhaltige wissenschaftliche
Datengrundlage geschaffen.
Die Ergebnisse dieser Studie sollten einfließen in Bildungsarbeitsmaterialien, in die
Ausbildung unserer Verwaltung und Polizei, die Gedenkarbeit und unsere
Erinnerungskultur.
Die Untersuchung kann zum ersten Mal eine größere Zahl von Tätern in der Polizei in
Schleswig-Holstein mit Namen und Berufsbiografien benennen, die für die Verfolgung
der Minderheit in der NS-Zeit eine Schlüsselrolle spielten. Unter ihnen war der
Polizeibeamte Rudolf Hannig, der nach 1945 Karriere machte: Er wurde erster Leiter
des Landeskriminalpolizeiamtes, aus dem später das Landeskriminalamt SchleswigHolstein hervor ging.
Es kann daher nur bedingt überraschen, dass polizeiliche Sonderregeln und
rassistische Diskriminierung auch nach dem Krieg in der Kriminalpolizei erhalten und
damit fortgesetzt wurden. Negative Bewertungen der Kripo führten z.B. in Eutin dazu,
dass bereits anerkannte Anrechte auf Entschädigung zur Aberkennung führten. Die
Studie verdeutlicht, dass eine generelle Tendenz des Landesentschädigungsamtes
und des Landgerichtes nachweislich ist, die die rassische Verfolgung der Opfer in
Zweifel zog, ihnen also eine Mitschuld an der Verfolgung gab.
Es verwundert daher nicht, dass in den wissenschaftlichen Interviews mit
Angehörigen der Opfer von einer Vielzahl von negativen Erfahrungen mit Ämtern und
Polizei berichtetet wurde. Alle interviewten Personen berichten von der starken
Präsenz des Genozids in ihren Familien, von schweren Traumata, gesundheitlichen
und ökonomischen Folgen und einem fehlenden Sicherheitsgefühl.
Der jahrelange Kampf um die Anerkennung der Verfolgung und von
Entschädigungsleistungen, das Erleben einer Fortsetzung der Ausgrenzung und der
Kriminalisierung führte bei vielen Opfern zu Retraumatisierungen und einer großen
Ohnmacht.
Ich kann jedem nur ans Herz legen, diesen Bericht zu lesen. Besonders die
Einzelschicksale bewegen sehr. Die Opfer mahnen uns, ganz besonders achtsam zu
sein.
Unser gesellschaftliches Klima hat sich geändert. Polarisierungen, Hass,
Extremismus und Angriffe auf unser freies und liberales Miteinander nehmen
bedrohlich zu. Es kann nicht sein, dass Menschen in unserem Land wieder Angst
haben oder ausgegrenzt werden. Wir alle tragen Verantwortung dafür, unser
pluralistisches Miteinander, unsere vulnerablen Gruppen, unsere demokratische
Werte und unseren Rechtsstaat zu schützen.
Ich möchte mit dem mahnenden Zitat des Philosophen George Santayana enden.
„Wer sich seiner Geschichte nicht erinnert, ist verdammt, sie zu wiederholen.“
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und diese Debatte über diesen so wichtigen
Bericht!

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