In Europa steht sprachliche & kulturelle Vielfalt unter besonderem Schutz

21.03.2024

Bei einer Weltbevölkerung von über 8 Milliarden Menschen existieren aktuell 7.139
Sprachen. Tendenz stark sinkend. Laut der UNESCO sind allein in der Europäischen
Union 128 Sprachen bedroht. Mit der Entwicklung der Nationalstaaten in der Neuzeit,
hatten die Regionalsprachen oft das Nachsehen. Man strebte eine einheitlichere
Kultur und gemeinsame Sprache an.
Wenn damit allerdings die Unterdrückung der Identität einer Bevölkerungsgruppe, ja
ein Verbot der Nutzung der eigenen Muttersprache einhergeht, führt das zu
Konflikten, die in der Vergangenheit und Gegenwart auch mit Gewalt ausgefochten
wurden und werden. Als Beispiel seien hier die Abschaffung der jahrhundertealten
Selbstbestimmungsrechte der Basken und Katalanen unter Franco genannt oder
auch die systematische Unterdrückung ganzer Völker und ihrer Kulturen in der
ehemaligen Sowjetunion und die daraus resultierenden, anhaltenden Konflikte.
Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und der immer wieder aufflammenden
Minderheitenkonflikte in Osteuropa befasste sich der Europarat intensiv mit dem
völkerrechtlichen Schutz von Minderheiten.
Menschenrechte und gerade Minderheitenrechte müssen immer wieder erkämpft,
erstritten und geschützt werden. Sie sind die Basis und der Garant für unser
friedliches Miteinander. Minderheitenschutz ist Teil des Pluralismus in der
Demokratie, in der unterschiedliche Gruppen ihre Interessen aushandeln. Generell
gilt, dass Entscheidungen, die die Mehrheit und die Minderheit berücksichtigen, am
demokratischsten sind.
Wir sind uns einig, dass Sprachen ein außergewöhnlich reichhaltiger Teil unseres
kulturellen Erbes sind. Sprachen drücken unsere Identität aus und verbinden uns mit
unserer Herkunft. Wenn Sprachen aussterben, geht dies unwiederbringlich verloren.
In Europa steht daher die sprachliche und kulturelle Vielfalt unter einem besonderen
Schutz. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde
1992 vom Europarat gezeichnet und ist in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft
getreten.
Ziel dieses Abkommens ist es, Regional- oder Minderheitensprachen als
gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas
zu fördern. Die Charta setzt explizit auf die Verbindung verschiedener
Bevölkerungsteile, nicht auf eine Abschottung voneinander.
In Schleswig-Holstein werden die Minderheitensprachen Dänisch, Friesisch und
Romanes sowie die Regionalsprache Niederdeutsch geschützt. Die Staaten der EU
berichten alle fünf Jahre dem Generalsekretär über die Umsetzung der
Sprachencharta und des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler
Minderheiten und alle 2 ½ Jahre über die Umsetzungen der Empfehlungen des
prüfenden Sachverständigenausschusses.
Um diesen Bericht geht es heute: hört sich etwas dröge an, liest sich aber in Teilen
(besonders von S.16-21) wie ein Wirtschaftskrimi: Stichwort Öömrang:
Ein US-Weingut hat sich den friesischen Begriff Öömrang (Amrumer) als Marke
gesichert und die Patent- und Markenämter der EU und Deutschlands fanden das ok,
da die „Verkehrskreise als zu unerheblich“ eingestuft werden, da nur wenige
Sprecher, was ja per se die Definition einer Minderheitensprache ist. Es droht jetzt
also den Amrumern, wenn sie den urfriesischen Begriff nutzen, abgemahnt und
verklagt zu werden. Wie zum Beispiel Stefan Klindtberg, der seinen Gin Öömrang seit
2017 vertrieb und 2021 wenige Tage nach der Markeneintragung eine Abmahnung
aus den USA bekam.
Dies ist eine nicht akzeptable Diskriminierung des Friesischen bei der Anwendung
des Patent- und Markenrechts! Dagegen wurde von unserer Landesregierung auf
allen Ebenen insistiert, selbst unser Ministerpräsident hat diesen Sachverhalt bei der
EU-Kommission angesprochen.
Das BMJ stellte fest, dass bislang keine gefestigte Rechtsprechung zur
Schutzfähigkeit beschreibender Begriffe aus anerkannten Minderheitensprachen
existiere.
Es bleibt also noch viel zu tun! Schleswig-Holstein steht wie kaum eine andere Region
in Europa für Versöhnung, Vielfalt und Toleranz.
Geprägt durch unsere wechselhafte deutsch-dänische Geschichte, war es in vielen
Fällen Schleswig-Holstein, das Entwicklungen zur Gleichstellung und zum Schutz der
Minderheiten angestoßen hat.
Der Leitspruch Europas: „In Vielfalt geeint“ wird bei uns mit Leben gefüllt und findet
auch in unserer Verfassung im Artikel 6 einen besonderen Stellenwert.
Wir freuen uns daher sehr, dass unsere Grenzregion Ende Juni Austragungsort der
Europeada ist, der Fußball-Europameisterschaft der autochthonen Minderheiten in
Europa mit über 1000 Teilnehmern. Und wir laden Sie alle Ende Juni herzlich in die
Grenzregion ein!
Unsere Kultur und unser gesellschaftliches Leben werden durch unsere Minderheiten
bereichert. Durch ihr Engagement tragen sie täglich dazu bei, eine funktionierende,
weltoffene Gemeinschaft zu schaffen. Davon profitieren wir alle. Gerade in Zeiten der
multipolaren Krisen, in denen die Gesellschaft auseinander zu brechen droht, ist das
offene und verständnisvolle Miteinander umso wichtiger.
Wir begrüßen daher den Vorschlag (der Konferenz zur Zukunft Europas), zur
Einrichtung einer eigenen Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt auf
europäischer Ebene. Wir unterstützen einstimmig die Landesregierung, bei ihrem
Vorschlag, Schleswig-Holstein als möglichen Standort für eine solche EU-Einrichtung
vorzusehen.
Denn bei uns existiert ein gewachsenes minderheitenpolitisches und
wissenschaftliches Netzwerk mit dem ECMI (European Centre for Minority Issues)
und der FUEN (Förderalistischen Union Europäischer Nationalitäten).
Eine europäische Institution zur Förderung der Sprachenvielfalt würde dieses
Netzwerk komplementieren und Synergien im Bereich der Forschung, des
wissenschaftlichen Austausches und der Förderung der Sprachenvielfalt schaffen.
Schleswig-Holstein ist als Sitz des Instituts in Europa prädestiniert. Wir haben bei uns
die Expertise und den Spirit, den es bedarf, um eine solche Institution erfolgreich
aufzubauen.