
Im August 2015 erklärte der Bundesminister des Innern Thomas de Maiziére, dass Deutschland in diesem Jahr knapp 800.000 Flüchtlinge zu erwarten hat. Das sind fast 90 Prozent mehr Flüchtlinge, als noch im Frühjahr 2015 prognostiziert, und viermal so viele wie im Vorjahr.
Für Schleswig-Holstein wurde die Prognose von 20.000 neuen Flüchtlingen zunächst auf 25.000 Flüchtlinge im Jahr 2015 nach oben korrigiert, inzwischen ist von 50-60 Tausend Zufluchtsuchenden in Schleswig-Holstein die Rede. Aktuell werden etwa 1.000 Menschen aus Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen verteilt, diese Zahl soll sich bis Jahresende bis zu verdoppeln.
Unser Land steht vor einem gewaltigen Flüchtlingszustrom, der wahrscheinlich nicht nur einen kurzen Moment, sondern viele Jahre anhalten wird. Die aktuelle Situation, wie Krieg, Vertreibung und Terror hat in vielen Teilen Afrikas, in Syrien, Irak, Afghanistan und vielen anderen Staaten auf dieser Welt zur größten Wanderungsbewegung der Geschichte geführt, niemals hat das UNHCR mehr Menschen auf der Flucht registriert.
Zudem verlassen viele Menschen ihr Land, weil sie dort keine wirtschaftliche Existenzgrundlage mehr sehen, wie z. B. in vielen Balkanstaaten.
Deutschland steht im Jahr 2015 wirtschaftlich so gut da, wie kaum ein anderes Land. Die deutsche Wirtschaft wächst, trotz der Eurokrise, weiter. Unternehmen und Einrichtungen suchen händeringend nach Fachkräften. Auch gehört Deutschland auch zu einem der politisch stabilsten und sichersten Länder der Welt.
Bei einer verantwortungsvollen Flüchtlingspolitik darf jede Ebene nur die Aufgaben erfüllen, die sie auch tatsächlich leisten kann. Das gilt insbesondere für die kommunale Ebene mit den Kreisen, Städten und Gemeinden, denn hier erfolgt die Arbeit direkt mit den geflüchteten Menschen. Um die kommunale Ebene zu dieser Leistung zu befähigen, bedarf es ausreichender Finanzausstattung.
Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen
Asylbewerber sind nach dem Asylverfahrensgesetz verpflichtet, mindestens in den ersten sechs Wochen und nach den aktuellen Beschlüssen von Bund und Ländern längstens sechs Monate in den vom Land zur Verfügung gestellten Erstaufnahmeeinrichtungen zu leben. Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen bleiben diese derzeit aber wesentlich kürzer in den Erstaufnahmeeinrichtungen und werden dann gleich auf kreisfreie Städte wie Flensburg oder über die Kreise auf die Gemeinden und Städte dort verteilt. Mit einem Anteil von 3,1% der schleswig-holsteinischen Asylbewerber ist der Anteil Flensburgs an den zu erwartenden Asylbewerberzahlen festgelegt.
Für unsere Stadt bedeutet das: Flensburg muss zeitnah ordentliche Unterbringungsmöglichkeiten finden oder schaffen. Die CDU Flensburg begrüßt daher, dass weitere Erstaufnahmeeinrichtungen, darunter auch eine in Flensburg, errichtet werden. Diese müssen aber auch zügig betriebsfertig gemacht werden und vor allem mit genügend Personal ausgestattet werden, denn von den Erstaufnahmeeinrichtungen dürften nur die Flüchtlinge weiter auf die Kommunen verteilt werden, die auch tatsächlich Anspruch auf Asyl haben. Andere Personen, z. B. aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, müssen direkt von der Erstaufnahmeeinrichtung wieder in den Herkunftsstaat zurück verbracht werden. Eine konsequente Anwendung dieses schon bestehenden Rechts würde Flensburg erheblich entlasten. Zudem muss der u. a. in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren beschlossene „Winterabschiebestopp“ abgeschafft werden, der den Unterbringungsdruck auch bei uns verschärft und auch dem Geist der jüngst geschlossenen Asylvereinbarung des Landes mit der kommunalen Ebene widerspricht.
Die CDU Flensburg fordert:
- Konsequente Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben
- Spürbare Verkürzung der Verfahren durch ausreichend Personal, optimierte Abläufe und Deregulierung
- Deutschunterricht für Asylbewerber und Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen vom ersten Tag an
- Unterweisung der Asylbewerber und Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen in den Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Unterbringung in der Stadt Flensburg
Die Flensburger CDU bekennt sich zur dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge, damit diese schneller integriert werden können und damit Spannungen, die unweigerlich mit einem langen Aufenthalt in Sammelunterkünften einher gehen, gar nicht erst entstehen.
Sobald der Status der Flüchtlinge geklärt ist, müssen diese auf die Kommunen im Land verteilt werden. Ausdrücklich lobt die CDU Flensburg die vorhandene ehrenamtliche, aber auch hauptamtliche Integrationsleistung, die auch mit dem Anziehen der Flüchtlingszahlen zunehmend Fahrt aufgenommen hat.
Es ist anzustreben, dass schon deutsche Grundsprachkenntnisse vorhanden sind, bevor eine Verteilung auf die Kommunen vorgenommen wird. Diese Forderung bekräftigt die CDU Flensburg.
Große Herausforderung ist das Finden oder Schaffen von angemessenem Wohnraum. In einer angespannten Wohnungsmarktlage muss angestrebt werden, das Mehr an Flüchtlingsunterbringung durch ein Mehr an Wohnraumneubau zu kompensieren. Um den sozialen Frieden zu wahren, muss die Stadt zudem rechtzeitig auf die betroffenen Bürger zugehen und sie in die Planung mit einbinden. Dabei müssen auch die Bedenken und Sorgen der Bürger angemessen berücksichtigt werden.
Eine stärkere Polizeipräsenz in der Nähe der Flüchtlingsunterkunft kann mehr Sicherheit auf beiden Seiten geben.
Wichtig ist auch, dass eine ausreichende Vorlaufzeit zwischen Ankündigung und tatsächlicher Zuweisung wiederhergestellt wird, um für die Ankömmlinge entsprechende Vorbereitungen treffen zu können. Dazu reichen im Regelfall wenige Tage nicht aus.
Derzeit müssen Mitarbeiter der Flensburger Ausländerbehörde Asylbewerbern, die einen gesundheitlichen Notfall anzeigen, eine Bestätigung für eine ärztliche Behandlung ausstellen. Das erhöht nicht nur unnötig Verwaltungsaufwand, es stellt die Mitarbeiter auch unnötig vor Entscheidungen, für die sie keine ausreichende Ausbildung haben. Dieser Konflikt kann durch den einfachen Wegfall dieses Verwaltungsakts behoben werden, ohne dass dadurch zusätzliche Leistungen in der Gesundheitsversorgung erbracht werden.
Die CDU Flensburg fordert:
- Zügige Ausweisung neuer Wohnbauflächen
- Wiederaufnahme der Gespräche mit dem ersten Siedlungsring mit dem Ziel, einen Pakt für Wohnraumneubau zu schließen
- Längere Vorlaufzeiten vor der Verteilung der Flüchtlinge und Asylbewerber auf die Kommunen
- Keine Zuweisung von Personen ohne Bleibeperspektive auf die Stadt Flensburg
- Abschaffung des Winterabschiebestopps
- Zügige Verhandlung mit dem Bund über die Nutzung freiwerdender Liegenschaften für sozialen Wohnungsbau
- Rechtzeitige Einbindung der Bürger vor der Schaffung größerer Unterbringungseinrichtungen
- Einführung der Gesundheitskarte bei Beibehaltung des ärztlichen Leistungskatalogs für Asylbewerber mit dem Ziel, städtische Verwaltungskräfte zu entlasten
Auskömmliche finanzielle Ausstattung der Stadt
Die Kommunen leisten die entscheidende Arbeit vor Ort für die Flüchtlinge. Sie sorgen z. B. für Wohnraum und dessen Ausstattung, für Betreuung, für Nahrungsmittel, für Versicherungen, stellen die erforderliche Infrastruktur wie KiTas, Schulen, Sportstätten und ÖPNV zu Verfügung.
Seit dem 01.07.2015 zahlt das Land an die Kommunen pauschal € 900 einmalig pro Flüchtling. Anhand der aufgezählten Verpflichtungen reicht dieser Betrag bei weitem nicht aus. Er muss vielmehr an den tatsächlichen Bedarf für die Flüchtlinge angepasst werden. Die Stadt Flensburg muss die Kosten vom Land vollständig erstattet bekommen. Da Flensburg bereits die Betreuung übernimmt und sich tagtäglich um die Flüchtlinge kümmert, kann es nicht sein, dass die Stadt einen erheblichen Teil aus ihrem eigenen Haushalt tragen muss, der angesichts der Haushaltslage dann für andere kommunale Aufgaben fehlt.
Die CDU Flensburg fordert:
- Eine vollständige Kostenerstattung vom Land
- Weiterreichen von Mitteln des Bundes, die für Asylbewerber vorgesehen sind, durch das Land an die Stadt
Integration durch Bildung und Arbeit
Für eine erfolgreiche Integration ist vor allem eines entscheidend: Bildung! Kinder, die nach Deutschland geflohen sind, sind bereits hier schulpflichtig und werden in gesonderten Klassen unterrichtet. Aber auch Erwachsene müssen Sprache und Kultur erlernen. Nicht überall in der Welt sind kulturelle Errungenschaften wie Gleichberechtigung, Religionsfreiheit, Toleranz gegenüber Minderheiten und vor allem die Unantastbarkeit der Menschenwürde bekannt. Der Umgang mit diesen Errungenschaften muss daher auch gelehrt werden.
Hier muss das Land mehr in Personal investieren, denn gerade der Unterricht und das Vermitteln von Sprache kann nicht nur vom Ehrenamt geleistet werden.
Die CDU Flensburg fordert:
- Bessere Auslastung der Schulen als Sofortmaßnahme
- Eine verstärkte finanzielle Förderung zum Ausbau der Schulen
- Mehr Lehrkräfte für den Unterricht
- Neben dem Sprachunterricht auch allgemeinbildenden Unterricht für Erwachsene
- Eine schnellere berufliche Eingliederung von qualifizierten Flüchtlingen
- Sanktionsmöglichkeiten für Asylbewerber, die sich Maßnahmen zur Integration verweigern
- Schnellere Vermittlungsmöglichkeiten für Asylbewerber und Geduldete in den Arbeitsmarkt
Die CDU Flensburg steht zur Verantwortung der Stadt, sich um die Flüchtlinge zu kümmern und ihren Beitrag zur Solidarität zu leisten. Dies muss aber ausgewogen und leistbar sein. Das Land muss hier noch mehr in die Pflicht genommen werden, gemäß dem Grundsatz „vor Ort wird die Arbeit erledigt, aber das Land und der Bund müssen die finanzielle Ausstattung leisten“.
Beschlossen durch den Kreisparteitag der CDU Flensburg am 6. Oktober 2015.
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