
Nachdem die Stadtverwaltung bei der Wiedereröffnung der unteren Husumer Straße die rechte Fahrspur für den Radverkehr reserviert hat, wirft die CDU-Ratsfraktion einige Fragen auf. Die Alternativlosigkeit dieser Maßnahme sei nicht nachvollziehbar, moniert Kurt Neumann, bürgerschaftliches Mitglied im Planungsausschuss; Neumann hat persönlich die Breiten von Fahrbahn, Radweg und Bürgersteig vermessen und ist der Ansicht, dass es sehr wohl Raum gäbe sowohl für zwei etwas schmalere Fahrspuren, wie auch für einen vorschriftkonformen baulich getrennten Radweg.
CDU-Ratsherr Joachim Schmidt-Skipiol ist irritiert über die Plötzlichkeit der Maßnahme, die fast ohne Vorwarnung der Politik in der Sommerpause durchgedrückt wurde. Er bringt in der Ausschusssitzung am Dienstag einige Fragen zum Verfahren in den Planungsausschuss ein - so zum Beispiel danach, warum Alternativlösungen nicht abgewogen wurden oder wie die Verkehrsregelungen sind, wenn Lieferverkehr für die Anwohner oder die Müllabfuhr auf der einzig verbleibenden Fahrspur hält.
Chronologischer Hintergrund:
- Die Mitglieder des Planungsausschusses wurden auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 26. Juni 2018 informiert, dass die Husumer Straße bei Wiedereröffnung nur noch einspurig für den Kfz-Verkehr freigegeben würde.
- Die CDU hat daraufhin am 11. Juli 2018 eine Vorlage eingebracht, die die Zweispurigkeit bei Wiedereröffnung fordert. Gleichzeitig wurde diese Vorlage mit einem Schreiben an die Oberbürgermeisterin flankiert.
- Die Verkehrsplanung hat daraufhin die Zuständigkeit der Politik für diesen Vorgang abgestritten und auf die Notwendigkeit der Entscheidung durch die Verkehrsbehörde aufgrund von Bedenken bzgl. der Sicherheit der Radfahrer verwiesen. Die Verkehrsbehörde gab eine Stellungnahme allerdings erst am 16. Juli 2018 ab.
- Aufgrund der Sommerpause kam es erst am 21. August 2018 zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses - aus Zeitmangel wurde der Antrag der CDU auf den 4. September 2018 verschoben.
- Mittlerweile hatte die Verkehrsbehörde längst Fakten geschaffen, indem sie bereits am 16. Juli 2018 die Einspurigkeit per verkehrsrechtlicher Anordnung festschrieb.
- Die CDU wird die mithin gegenstandlose Vorlage SUPA-55/2018 am 4. September 2018 zurückziehen und stattdessen in einer 1. Ergänzung Fragen zum Verfahren und zu Alternativen dieser Vorgehensweise stellen.
Empfehlen Sie uns!