Oberbürgermeisterin verantwortet wohnungspolitische Vollbremsung

01.06.2020
Pressemitteilung

Das Vorpreschen der Verwaltung bei einer Neuauflage der „Leitlinien des Wohnungsbaus“ für Flensburg stößt in der CDU-Fraktion auf massive Kritik. „Am Ende würde diese Direktive die Kosten für Wohnraum in Flensburg für die Allgemeinheit teurer machen. Deshalb schlagen wir konkrete Änderungen vor“, sagt CDU-Ratsherr Joachim Schmidt-Skipiol. Seine Fraktion habe vorgeschlagen, die Beschlussfassung noch einmal zu verschieben, um allen Fraktionen Gelegenheit zu geben, sich mit den von der CDU zusammengetragenen Fakten auseinandersetzen zu können. „Dafür ist es auch noch nicht zu spät, der Ausschuss am Dienstagnachmittag hat das in seiner Hand“, erläutert Schmidt-Skipiol.

Zuvor seien ihm und seinem Team von der Verwaltung Steine in den Weg gelegt worden. Fraktionsvorsitzender Arne Rüstemeier habe die Oberbürgermeisterin gebeten, die Teilnehmer eines Treffens unter dem Motto „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ mit dem Entwurf der neuen Leitlinien anschreiben zu dürfen, was ihm verwehrt wurde. „Das Bündnis kam Mitte 2019 nur einmal zusammen. Dort haben die Akteure, die maßgeblich in Flensburg für Wohnraum sorgen, der Verwaltung einige Hausaufgaben mit auf den Weg gegeben. Die Runde sollte im Herbst erneut eingeladen werden, am Ende gab es erst für Anfang März 2020 eine zweite Einladung – und dann eine Absage. Ich erwäge eine förmliche Dokumenteneinsicht, um die Gründe für diese Absage zu erfahren. Für mich verfestigt sich der Eindruck, die Oberbürgermeisterin verantworte eine wohnungspolitische Vollbremsung, wenn wir als Kommunalpolitik nicht eingreifen“, so Rüstemeier.

Auf Rüstemeier wirke die fehlende Rückkopplung der neuen Leitlinien „wie die Vogel-Strauß-Methode: Wenn die Oberbürgermeisterin die Umsetzenden nicht fragt, gibt es vermeintlich auch keine Kritik. Deshalb haben wir nachgefragt und deutliche Antworten erhalten. Wir prognostizieren einen deutlichen Rückgang der Bautätigkeit in Flensburg, wenn die Verwaltungsvorlage beschlossen wird. Damit verteuert sich dann Wohnraum ganz automatisch.“

Neben einer festen Quote für sozial geförderten Wohnraum in Höhe von 30% auf dem sogenannten ersten Förderweg würden weitere Ansprüche an die Bauherren formuliert, die das Bauen tendenziell noch einmal teurer machten und damit ebenfalls den Mietzins nach oben schraubten, ist Joachim Schmidt-Skipiol überzeugt. „Damit berücksichtigen wir auch die vielen Menschen nicht, die genug verdienen, um keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein nach dem ersten Förderweg zu haben, aber eigentlich nicht genug Einkommen haben, um eine Wohnung ganz ohne Unterstützung finanzieren zu können. Das halten wir für zutiefst ungerecht.“

Ratsfrau Angela Großfeld ist überzeugt, dass eine Einbindung der ‚Macher‘ auch andere Fraktionen überzeugt hätte, das Vorpreschen der Verwaltung abzulehnen. „Es sind in dem Leitlinienentwurf, der nach Beschluss eine Weisung der Kommunalpolitik an die Verwaltung darstellt, viele Schnörkel hinzugekommen. Dabei sagen alle Beteiligten, dass die Prozesse viel schneller werden müssen. Der Wunsch nach Bürokratieabbau darf gerade hier kein Lippenbekenntnis bleiben.“ Viele der Passagen hätten zudem überhaupt keine Wirkung, weil sie kaum schwammiger hätten ausgedrückt werden können, kritisiert die Juristin.

Von einer Panikmache in Bezug auf den angeblich zu geringen Anteil sozialen Wohnraums in der Stadt rät Schmidt-Skipiol angesichts der hohen Genossenschaftsanteile am Wohnungsmarkt dringend ab. Genossenschaften hätten ein gutes Drittel der Flensburger Mietwohnungen in ihrem Bestand und würden in der Durchschnittsmiete noch unter dem Satz für gefördertem Wohnraum liegen. „Flensburg ist also besser aufgestellt, als viele uns weismachen wollen.“