
Ohne sie wären die Steinewerfer von der A7 kaum zu ermitteln oder das Alibi des Mörders der 17-Jährigen letztes Jahr schwer zu widerlegen gewesen – durch digitale Spuren, die sie hinterlassen haben. Auf deren wachsende Bedeutung für die Aufklärung von Straftaten haben Olaf Schulz, Leiter der Polizeidirektion Flensburg und Mathias Engelmann, Leiter der Bezirkskriminalinspektion, jetzt die Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen hingewiesen.
Bei Ermittlungen sei vielfach die Herausgabe von WLAN-Verbindungsdaten durch den Anbieter erforderlich. Allerdings fehlen bundeseinheitliche Regelungen, so Engelmann. Die seien jedoch erforderlich, um in Zeiten, in denen potentielle Täter überwiegend über öffentliche WLAN-Netze kommunizierten, Straftaten zu ermitteln und möglichst zu verhindern.
Schulz gab einen Überblick zu geplanten Baumaßnahmen im Gebiet der Direktion, die 4.200 Quadratmeter umfasst und 450.000 Menschen ohne Touristen betreut. Flensburg erhalte zusätzlich Verstärkung von 75 Schutzpolizisten und 20 Kriminalpolizisten, die fast ausschließlich in die Fläche gingen. „Nach der Konzentration der Polizeidienststellen im ersten Schritt, erfolgt nun die Stärkung. Die Dienststellen erhalten dadurch ein deutliches Plus“, zeigt sich Olaf Schulz zufrieden. Als wichtigen Schritt bezeichnet der Direktionsleiter auch die geplante Einrichtung eines Kriminaldauerdienstes in Flensburg. Durch ihn würden Beamte nicht mehr durch Nachtdienste gebunden und mit Aufgaben betraut, für die sie sonst nicht zuständig seien.
Bei der Möglichkeit, Vermögenswerte bei überführten Straftätern abzuschöpfen, machte Engelmann darauf aufmerksam, dass Titel der Gerichte kaum vollstreckt werden könnten, weil es nicht genügend Justizbeamte für diese Aufgabe gebe. Dabei könnten fehlende Justizbeamte zum Teil aus diesen Vermögenswerten refinanziert werden. Die Bundestagsabgeordnete versprach, Justizministerin Sabine Sütterlin Waack auf das Problem anzusprechen. Auch werde sie den Innenausschuss des Deutschen Bundestages auf das Fehlen von gesetzlichen Regelungen bei der Auswertung von digitalen Spuren hinweisen.
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