Aktionsplan Ostseeschutz 2030

19.03.2024

„Ich freue mich sehr über den über viele Monate intensiv verhandelten Aktionsplan Ostseeschutz 2030, den wir in dieser Woche im Landtag verabschieden und der Öffentlichkeit vorstellen, denn eines ist klar: unsere Ostsee muss umfassend geschützt werden. Auch unsere Flensburger Vorschläge, die wir im letzten Jahr in der Flensburger Erklärung zum Schutz der Ostsee veröffentlichten, flossen in die Verhandlungen mit ein und sind teils umfangreich in den Aktionsplan aufgenommen worden“, so die Flensburger Landtagsabgeordnete Uta Wentzel, „ebenso wie die Ergebnisse des Konsultationsprozesses, also die intensiven Gespräche mit Interessenverbänden, Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft, Anwohnern, den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik.“

 

Es werden konkret die Gründe, weshalb es der Ostsee schlecht geht, angegangen. Jeder Bereich trägt seinen Teil dazu bei.

Wir werden 12,5% der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz stellen und drei maritime Naturschutzgebiete einrichten mit strengen Befahrensregeln als Ruhe- und Rückzugsort für die Tierwelt, so dass wir auch unseren internationalen Verpflichtungen gemäß der Helsinkikommission nachkommen.

Zusätzlich werden aktive Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und Wasserqualität der Ostsee ergriffen, wie z.B. die von uns vorgeschlagene Schaffung von Seegraswiesen und Muschelbänken.

Neben dem marinen Gebietsschutz sind vor allem die Eutrophierung der Ostsee und die Munitionsaltlasten im Meer von zentraler Bedeutung. Zur Verringerung der Nährstoffeinträge wird die Umsetzung der Düngeverordnung 2020 ein wichtiger Faktor sein, darüber hinaus hat sich die Landwirtschaft bereit erklärt, ihre Anstrengungen noch zu steigern und mit dem Land Zielvereinbarungen abzuschließen, um die Nährstoffeinträge von Stickstoff und Nitrat weiter zu mindern – bis 2030 um zehn und bis 2035 um weitere zehn Prozent der in Aussicht genommenen Minderungsrate von insgesamt 2.000 Tonnen Stickstoff und 65 Tonnen Phosphat.

Auch das Problem der Munitionslasten soll im Rahmen eines mit dem Bund abgestimmten Handlungskonzeptes angegangen werden. Mit den vom Haushaltsausschuss des Bundestags bewilligten 100 Mio. Euro soll umgehend mit dem Räumen und Vernichten der korrodierenden Bomben, Granaten, Torpedos und Seeminen in der schleswig-holsteinischen Ostsee angefangen werden. Ziel ist es, die Munitionsaltlasten und chemische Kampfstoffe schnellstmöglich aus der Ostsee zu holen.

 

Es geht nicht gänzlich ohne Einschränkungen, so wird die Industriefischerei in den schleswig-holsteinischen Gewässern verboten. In allen streng geschützten Gebieten (siehe Karte anbei) wird jegliche Fischerei ausgeschlossen.

Baden, Schwimmen, Tauchen und Strandnutzungen wie auch Strandangeln bleiben im bisherigen Umfang erlaubt.

Die wichtigen Belange der Landesverteidigung und des Küstenschutzes werden im Rahmen der Unterschutzstellung berücksichtigt. Notwendige Küstensicherungs- und Schutzmaßnahmen werden über bestehende Instrumente geregelt auch in den geplanten Schutzgebieten weiter möglich sein.

Mit dem Aktionsplan Ostsee 2030 wurden und werden alle lokalen Akteure eingebunden, auch durch Zielvereinbarungen, Partnerprogramme und wissenschaftliche Begleitung, so dass die unterschiedlichen Interessen abgewogen und im Einklang mit dem Naturschutz und den Menschen vor Ort in den ganzen Prozess zur spürbaren (und messbaren) Verbesserung des Zustandes der Ostsee weiterhin aktiv miteinfließen.

Gewinnen wird am Ende die Ostsee.