Am Donnerstag hat die Flensburger Ratsversammlung dem Verkauf des Grundstücks an der Peelwatt für einen Krankenhausneubau zugestimmt.
CDU-Fraktionsvorsitzender Arne Rüstemeier ist hoch erfreut über den wichtigen Meilenstein: "Wir haben von Beginn an für ein neues Zentralklinikum gekämpft und konnten sogar einen einstimmigen Ratsbeschluss erwirken, der den Prozess in Gang gebracht hat. Ich freue mich, dass die zwischenzeitlich aufgetauchte Kritik nun doch dem Verkauf nicht im Weg stand. Es ist ein gutes Signal für die Krankenhausträger und für die beste medizinische Versorgung der Stadt Flensburg und der ganzen Region mit einem Einzugsbereich von rund 600.000 Menschen. Ein guter Tag für Flensburg und die Gesundheit!"
Stadtpräsident Hannes Fuhrig sieht in dem Beschluss einen breiten politischen Rückhalt für das Jahrhundertprojekt Zentralkrankenhaus: "Manche politischen Diskussionen müssen im Detail schwierig und manchmal kontrovers sein. Ich sehe aber insgesamt großen Rückenwind in unserer Ratsversammlung für das Projekt."
Der Ratsbeschluss umfasst nicht nur den eigentlichen Grundstücksverkauf, sondern enthält auch Vereinbarungen über den Umgang mit den Altstandorten. Hier erhält die Stadt zur Sicherstellung einer zielgerichteten Stadtentwicklung das Vorkaufsrecht für die Grundstücke, auf denen sich heute das St. Franziskus Hospital und die Diakonissenanstalt befinden.
Der Rat stellt zugleich fest: Das Vorhalten eines Angebotes zu Schwangerschaftsabbrüchen ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der Wegfall sozial indizierter Schwangerschaftsabbrüche wird derzeit in Flensburg diskutiert. Dazu hatte die CDU-Fraktion Kontakt zum Gesundheitsministerium in Kiel aufgenommen. Dieses antwortete u. a.:
- Es stehen in der Stadt Flensburg und im Umkreis ausreichend Einrichtungen zur Verfügung, sodass Schwangerschaftsabbrüche weiterhin in zumutbarer Entfernung vorgenommen werden können.
- Im nördlichen Teil Schleswig-Holsteins besteht aus Sicht des Ministeriums ein ausreichendes Angebot von Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen.
- Insgesamt gilt, dass das Ministerium die Entwicklung der Versorgungssituation in Schleswig-Holstein sehr aufmerksam verfolgt. Es ist der Landesregierung dabei ein zentrales Anliegen, ein ausreichendes Angebot von Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in Schleswig-Holstein sicherzustellen.
- Bei Schwangerschaftsabbrüchen geht es darum, ein ausreichendes und nicht flächendeckendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen (nach den Vorgaben in § 13 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz). Dies ist dann gegeben, wenn die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs von der betroffenen Frau keine über einen Tag hinausgehende Abwesenheit von ihrem Wohnort verlangt. Dies ist durch mehrere in der Stadt Flensburg und im Umkreis zur Verfügung stehenden Einrichtungen sichergestellt.
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