Flensburger Corona-Maßnahmen müssen angepasst werden

09.03.2021
Kommentar

Das Pandemiegeschehen rund um das Coronavirus- SARS CoV-2-hält unsere Fördestadt Flensburg in Atem. Bei zunächst moderaten Fallzahlen hatte Flensburg "quasi" ein Alleinstellungsmerkmal in ganz Schleswig-Holstein und in der Bundesrepublik.

Durch mehrere Faktoren kam es seit Januar 2021 zu wesentlich höheren Infiziertenwerten innerhalb der Flensburger Bevölkerung. Ein Grund dafür ist auch die mutmaßlich über Dänemark nach Flensburg eingeschleppte, hochansteckende britische Virusvariante B1.1.7, die das Infektionsgeschehen merklich nach oben trieb.

Die Flensburger CDU-Fraktion forderte bereits nach der ersten Covid-19 Welle eine konsequente Überwachung der Maskenpflicht und den Einsatz von verbindlichen Corona-Streifen in Flensburg. In den politischen Fachausschüssen wurden der Verwaltung in Zusammenarbeit mit anderen Ratsfraktionen hilfreiche Vorschläge unterbreitet, wie eine mögliche Änderung der Überwachung und rechtzeitige Ahndung von Verstößen in er Stadt verbessert werden könnten.

Die Kommunalpolitik kann nur Ratgeber im Fall der Corona Pandemie sein, Entscheidungen dürfen auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeit allein von der Verwaltung der Stadt getroffen werden.

Fraglich ist, ob die kurzfristigen Anordnungen einer Maskenpflicht an den Stränden, sowie eine nächtliche Ausgangssperre in Flensburg zu erlassen, überhaupt für den Rückgang der hohen Inzidenzwerte maßgeblich zeichnet.

Ein Punkt darf aber sicherlich als vollkommen verfehlt bewertet werden, wenn die Verwaltung in einer verschärften Allgemeinverfügung vom 07. März 2021 einen Friseurbesuch von einem negativen Covid-19 Test abhängig macht, der nicht älter sein darf als 48 Stunden. Insbesondere muss hinterfragt werden, warum – anders als in anderen Kreisen und Städten mit hohen Inzidenzwerten – kein frei verkäuflicher Selbst-Schnelltest ausreichen soll.

Bereits am Sonntag bildeten sich bei eisiger Kälte lange Schlangen vor den kostenfreien Teststationen in Flensburg. Wartezeiten von mehreren Stunden bei Minustemperaturen mussten von den Bürgerinnen und Bürgern in Kauf genommen werden. Viele Menschen kehrten nach Stunden vergeblichen Wartens wieder um.

Das fast tägliche Plädoyer der Stadt Flensburg, größere Menschenansammlungen zu vermeiden, passt nicht zu der großen Gruppe von Menschen, die über lange Zeit an den Teststationen zusammenstehen. Und gerade ältere Menschen, und sozial Schwächere, die auf einen kostenfreien Test angewiesen sind, werden hier ausgegrenzt. Von der örtlichen Infrastruktur der Teststationen unter freiem Himmel mal ganz abgesehen, die vermutlich bei einigen Betroffenen eher zu einer Lungenentzündung führen werden als zum anschließenden Gang zum Haareschneiden. Hier stehen Menschen an, die einfach nur ihrem dringenden Grundbedürfnis eines Friseurbesuches nach Monaten der Schließung dieser Innungsbetriebe nachkommen möchten.

Fakt: Die Handwerksbetriebe der Friseurinnung verfügen bereits seit 2020 über hervorragende Hygienekonzepte, deshalb wirkt die letzte Fassung der Allgemeinverfügung, als sei sie nicht mit den Fachleuten abgestimmt. Abstandregeln, Desinfektionen, Adressnachverfolgung, Maskenschutz und entsprechend geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter minimieren die Gefahr einer Ansteckung auf das geringstmögliche Maß. Ein zusätzlicher Test kann und soll helfen. Eines eigenen Laborbefundes bedarf es dafür nicht.

Karsten Sörensen, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion Flensburg