Projekt Bahnhofstraße: Ursache und Wirkung nicht vertauschen!

20.02.2021
Kommentar

Die Situation in der Flensburger Bahnhofstraße hat sich am 19.02.2021 verschärft. Seit Monaten bleiben illegale Besetzer auf einem Privatgrundstück ohne Konsequenz für ihr rechtswidriges Handeln.

Zur aktuellen Zuspitzung erklärt der Vorsitzende der Flensburger CDU und der CDU-Ratsfraktion, Arne Rüstemeier:

"Für die Umsetzung von Beschlüssen der Flensburger Volksvertretung hätte es klare Signale der Stadtverwaltung in Richtung Investor geben müssen.

Ich danke der Polizei für ihren deeskalierenden Einsatz und den Schutz der beiden involvierten Parteien vor Ort.

Nicht Polizei oder Investoren sind Ursache für die Situation in der Bahnhofstraße, sondern die Besetzer, auch wenn dies jetzt durch interessierte Kreise verdreht wird.

Ohne den Schlingerkurs von Oberbürgermeisterin Lange bei der Herstellung des Rechts in der Bahnhofstraße, hätte diese Eslakalation und der inzwischen entstandene Schaden für die Stadt Flensburg frühzeitig abgewendet werden können."

In einem bis heute (20.02.21) unbeantworteten Schreiben an Oberbürgermeisterin Lange hatte Arne Rüstemeier am Montag, dem 15. Februar, zur dringenden Klärung aufgefordert. Im Schreiben heißt es:

"Die Ratsversammlung hat am 25. Juni letzten Jahres mit 65,4% der Stimmen einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Hauptpost" (Nr. 303) gefällt. Inzwischen ist die Baugenehmigung erteilt worden, einzig der Zugang zum Grundstück bleibt den Eigentümern durch die fortbestehende Besetzung verwehrt.

Das erteilte Baurecht ist nichts wert, so lang die Eigentümer keinen Zugriff auf ihren Baugrund haben.

Vorkosten in Millionenhöhe sind bereits entstanden, die Zahlen sind der Verwaltungsspitze bekannt. Ein Scheitern des Projekts durch Verzug ist greifbar. Auch wenn seitens der Verwaltungsspitze im Hauptausschuss am 02.02.21 mitgeteilt wurde, auf die Stadt kämen keine Regressansprüche zu, vermutet meine Fraktion, dass dies eine unzutreffende Information sein könnte. Sollten allein Teile der Vorkosten oder der Gesamtbetrag als Schadenersatz geltend gemacht werden können, weil Terminzusagen nicht eingehalten und notwendige Unterstützungsleistungen versagt wurden, wäre der wirtschaftliche Schaden für die Stadt Flensburg enorm.

Der bereits entstandene Imageschaden für die Stadt Flensburg als Wirtschaftsstandort und attraktiver Ort für Investoren, die wir so dringend brauchen, würde sich im Falle eines vollständigen Scheiterns dieses Projektes potenzieren und dürfte erhebliche Konsequenzen für das Zusammenleben in unserer Stadt nach sich ziehen.

Zugleich ist zu befürchten, dass bei vergleichbaren Projekten [...] in Zukunft mit erheblichen Störungen durch Besetzer und eine entsprechende Unterstützerszene gerechnet werden muss, und Investoren vielleicht schon aus diesem Grund Abstand von einer Investition innerhalb der Stadtgrenzen nehmen werden. Auf keinen Fall dürfen wir das Signal senden, dass eine Extremistenszene in unserer Stadt willkommen ist.

Aus unserer Sicht bedeutet das, dass eine Räumung noch in diesem Februar stattfinden muss. Die Verwaltung hat mit der Ergänzung der Allgemeinverfügung eine gute anlassbezogene Grundlage für ein Einschreiten verfasst und den Adressaten hoffentlich bereits förmlich bekannt gegeben. Aber auch die Androhung von Konsequenzen, die ohne Konsequenz bleibt, richtet enormen Schaden an.

Die CDU-Fraktion fordert dazu auf, eine Räumung noch vor Ablauf des Februar 2021 vorzunehmen."

Für die CDU-Fraktion steht außer Frage, dass ein gezieltes Abarbeiten dieser Aufforderung anstelle des Taktierens die aktuelle Eskalation hätte vermeiden können.