Wie von Bund und Land schon beschlossen, tritt die CDU- Ratsfraktion dafür ein, auch die Ausgaben Flensburgs einer „Schuldenbremse“ zu unterwerfen. „Schon nach der mittelfristigen Finanzplanung müssen wir bis 2013 von einer Steigerung des strukturellen Defizits auf rund 75 Mio. Euro rechnen“, so der Vorsitzende der CDU- Ratsfraktion Gernot Nicolai.
„Darin enthalten sind aber weder die Auswirkungen der Steuerschätzung auf unsere Stadt, noch die Sparmaßnahmen von Bund und Land, die in den kommenden Wochen auf uns zukommen werden. Das heißt, wenn wir als Stadt in den kommenden Jahren unsere Kernaufgaben auch nur im Ansatz wahrnehmen wollen, müssen wir endlich ernst machen mit unseren Sparbemühungen. Die Schuldenbremse ist ein Ansatz, der uns alle, ob Politik oder Verwaltung, Schranken auferlegt und uns zwingt, verbindlich zu sparen. Einen entsprechenden Antrag werden wir daher zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses einbringen. Dabei sehe ich unseren Antrag als Einladung an die anderen Parteien, sich dieser Selbstverpflichtung zu stellen und unsere Konsolidierungsbemühungen nachhaltig zu unterstützen.“
Hier der Antrag im Wortlaut:
Flensburger Schuldenbremse
Antrag der CDU- Ratsfraktion
Finanzausschuss am 20. Mai 2010
Hauptausschuss am 25. Mai 2010
Ratsversammlung am 27. Mai 2010
Antrag:
Für den Haushalt der Stadt Flensburg wird eine „Schuldenbremse“ beschlossen, um das strukturelle Defizit nachhaltig zu senken und mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Die damit festgesetzten Ziele sind für die Kommunalpolitik und die Verwaltung verbindlich und bei der Aufstellung künftiger Haushalte einzuhalten. Die Laufzeit der Schuldenbremse ist zunächst bis 2013 befristet. Über ihre Verlängerung befindet die neue Ratsversammlung.
Ausnahmen bis dahin sind nur bei einer Abweichung von der konjunkturellen Normallage möglich, wenn diese gemäß dem „Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes“ für den Bundeshaushalt festgestellt wird.
Verwaltung/Finanzausschuss/Runder Tisch Finanzen werden beauftragt, bis zum 15. August 2010 ein Konzept vorzulegen, wie die Schuldenbremse in Art und Umfang ausgestaltet sein könnte.
Begründung:
Nach der mittelfristigen Finanzplanung summiert sich das strukturelles Defizit des Verwaltungshaushalts bis 2013 auf 74,3 Mio. Euro. Hierin nicht enthalten sind die durch Finanzkrise prognostizierten Steuermindereinnahmen, sowie die Folgen der Sparbeschlüsse in Bund und Land auf die Kommunen.
Um die Erfüllung der Kernaufgaben der Stadt langfristig zu sichern und der Verantwortung für die nachfolgenden Generationen gerecht zu werden, muss jedoch mittelfristig ein ausgeglichener Haushalt erreicht und langfristig mit dem Abbau der aufgelaufenen Schulden ernsthaft begonnen werden.
Nur mit einer konsequenten Selbstverpflichtung der Kommunalpolitik wird der gemeinsame Wille zur Haushaltskonsolidierung von kurzfristigen Vorschlägen und Interessen unabhängig. Gleichzeitig verpflichten sich die Flensburger Ratsversammlung und ihre Gremien damit, ihr Handeln künftig an diesen fest vereinbarten Vorgaben auszurichten und so ihrer Verantwortung für die Stadt und für die kommenden Generationen gerecht zu werden.
Bei schweren wirtschaftlichen Krisen kann mit Hilfe des auch für den Bund geltenden Ausnahmetatbestandes angemessen reagiert werden. Die Befristung auf die Wahlperiode schließlich erscheint notwendig, um die politische Entscheidungskompetenz künftiger Ratsversammlungen weder zu beschneiden noch sie für Entscheidungen frührer Ratsversammlungen haftbar zu machen.
Gernot Nicolai
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion
Empfehlen Sie uns!