Spenden

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Ihre Spende hilft uns dabei, die Politik im Sinne unserer Stadt und unseres Landes voran zu treiben.

Denn in einer modernen Mediengesellschaft kostet die politische Kommunikation viel Geld. Veranstaltungen und Material gibt es nicht zum Nulltarif. Spenden helfen uns dabei, politische Kampagnen mediengerecht und wirkungsvoll durchzuführen.

Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, unsere Ideen öffentlichkeitswirksam zu vertreten und die Menschen von der besseren Politik für Flensburg zu überzeugen.

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Spenden per Überweisung

Spende per Überweisung

Sie können per Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto spenden. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre hilfreiche Unterstützung.   

Nord-Ostsee Sparkasse
IBAN: DE38 2175 0000 0000 1153 55

BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21NOS

Bankleitzahl: 217 500 00 / Kontonummer: 115 355

Nutzen Sie mit Ihrer Banking-App den folgenden GiroCode:

Girocode der CDU Flensburg

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.

Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spenderinnen und Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet.

Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht.

Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, unverzüglich der Präsidentin des Deutschen Bundestages anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden in diesem Fall als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.

 

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