Mehr Schutz für Minderheiten: Bundesrat stimmt für Grundgesetz-Aufnahme

26.09.2025

Mehr Schutz für nationale Minderheiten und Volksgruppen: Bundesrat stimmt für Aufnahme ins Grundgeset
Wir freuen uns sehr über die positiven Nachrichten aus Berlin! Der Bundesrat hat heute dem von Schleswig-Holstein gemeinsam mit Brandenburg und Sachsen in den Bundesrat eingebrachten Antrag zur Aufnahme nationaler Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz am heutigen Freitag, den 26. September 2025, zugestimmt.

„Dies ist eine wichtige Entscheidung mit großer Strahlkraft auch über Deutschlands Grenzen hinweg“, begrüßte Uta Wentzel, Minderheitenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion die heutige Entscheidung.  „Wir sind überzeugt, dass ein gutes Miteinander und eine Minderheitenpolitik auf Augenhöhe unseren Frieden in Europa sichern.  Gerade heute, wo verschiedene Kräfte von Innen und Außen versuchen, unser friedliches und pluralistisches Miteinander zu stören, ist es umso wichtiger, unsere vulnerable Gruppen und Minderheiten zu schützen. Der Bundesrat hat hier eine historische Entscheidung gefällt, die wir sehr begrüßen. Nun ist es am Bundestag und der Bundesregierung die Grundgesetzaufnahme umzusetzen.“ 

Parteiübergreifend ist man sich in Schleswig-Holstein einig, dass unserer Minderheiten die kulturelle Vielfalt bereichern und Teil unserer Identität sind, die es zu schützen gilt.

„Am Mittwoch haben wir bei unserer Minderheitendebatte aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag ein klares Signal über alle Parteigrenzen hinweggesetzt- wir stehen fest an der Seite der Minderheiten Europas. Das heutige Votum der Landeskammer ist ein großer Erfolg unserer länderübergreifenden gemeinsamen Bemühungen, den Schutz der Minderheiten ins Grundgesetz aufzunehmen. Ich danke unserem Ministerpräsidenten Daniel Günther und unserem Minderheitenbeauftragten Johannes Callsen für ihr unermüdliches Werben für den Schutz der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen.“

Der Schleswig-Holsteinische Landtag forderte über alle Fraktionsgrenzen hinweg wiederholt, die Rechte der Minderheiten auch in das Grundgesetz aufzunehmen, zuletzt am 13.06.2023 mit der Drucksache 20/1068  „Schutz und Förderung der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen“, die einstimmig beschlossen wurde.

In Schleswig-Holstein leben drei der vier nationalen autochthonen Minderheiten Deutschlands, namentlich die dänische Minderheit, die Volksgruppe der Friesen und die Sinti und Roma, deren Schutz und Förderung im Artikel 6 der Landesverfassung geregelt ist.

Bereits die 1949 verabschiedete Schleswig-Holsteinische Landes­satzung enthielt das Prinzip der Bekenntnis­freiheit; d.h. das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist frei und darf nicht nachgeprüft werden. Dieses Prinzip fand auch Eingang in die „Bonn-Kopenhagener-Erklärungen von 1955“, die bis heute Basis für die Arbeit der Minderheiten diesseits und jenseits der deutsch-dänischen Grenze ist. Mit Inkraft­treten der neuen Landes­verfassung im Jahr 1990 erfuhr der damalige Artikel 5 mit der ausdrück­lichen Verpflichtung zu Schutz und Förderung der dänischen Minderheit und der friesischen Volks­gruppe eine weitere Ergänzung. Am 14. November 2012 hat Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die deutschen Sinti und Roma als Minderheit in die Landes­verfassung aufgenommen. Ein zukunfts­orientierter Minderheiten­schutz ist in Schleswig-Holstein somit Staatsziel­bestimmung.